Die beste KI scheitert an Menschen, die nicht mitgenommen werden. Seit Februar 2025 verlangt der AI Act zudem Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern. Wir schulen, entwerfen klare Nutzungsregeln und dokumentieren die Teilnahme.
Art. 4 gilt unabhängig von der Risikoklasse, also auch bei Standardwerkzeugen wie Chat- oder Copilot-Anwendungen. Das Konzept stimmen wir auf Ihre Einsatzszenarien ab.
Unsere Grundschulung, typischerweise zwei bis drei Stunden, im Haus oder remote: wie KI-Werkzeuge arbeiten, worum es in der KI-Verordnung geht, welche Regeln im Haus gelten und wie mit Ergebnissen umzugehen ist.
Überblick über die Kennzeichnungsregeln nach Art. 50, mit Formulierungsbeispielen und einer Entscheidungshilfe für typische Fälle.
Entwurf von Nutzungs- und Kennzeichnungsrichtlinie aus technischer und organisatorischer Sicht. Vertragsklauseln und die rechtliche Prüfung übernimmt qualifizierte Rechtsberatung.
Das Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme, als Grundlage für Zuständigkeiten und Schulungsbedarf.
Teilnahmedokumentation und Freigabeprotokoll, damit die vereinbarten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wir begleiten Führungskräfte und Teams durch den Wandel, von der digitalen Etikette bis zur KI-Kompetenz.
Formate für Mitarbeitende, Führungskräfte und IT, remote, vor Ort oder als E-Learning.
Welche Werkzeuge, welche Zielgruppen, welches Format passt.
Durchführung und Erstellung von Nutzungsrichtlinie und Kennzeichnungsregeln.
Aufbau des KI-Systemregisters und der Teilnahmedokumentation.
Freigabeprotokoll und Gesamtdokumentation für Ihre Governance.
Fördermöglichkeiten prüfen wir im Einzelfall. Wir beraten technisch und organisatorisch; Rechtsfragen prüft qualifizierte Rechtsberatung. Für weitergehende KI-Compliance-Begleitung ziehen wir spezialisierte Partner aus unserem Netzwerk hinzu.
Art. 4 des EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, unabhängig von der Risikoklasse.
Ja. Art. 4 AI Act verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz der Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI umgehen, auch beim beruflichen Einsatz von ChatGPT oder Copilot. Auswahl und Umfang richten sich nach Einsatz und Zielgruppe; ein bestimmtes Schulungsformat ist nicht vorgeschrieben.
Unsere Grundschulung dauert typischerweise zwei bis drei Stunden, im Haus oder remote. Der AI Act schreibt keine Dauer vor; Umfang und Formate richten sich nach Zielgruppen und Einsatzszenarien.
Die vereinbarten Schulungen je Person, dazu je nach Umfang Nutzungsrichtlinie, KI-Systemregister und Freigabeprotokoll. Ein bestimmtes Zertifikat schreibt Art. 4 nicht vor.
KI-Vorhaben berühren meist mehrere Themen. Hier finden Sie die angrenzenden Leistungen.
Vom Anwendungsfall über den Piloten bis zur Nutzung im Team.
Mehr erfahren →Eigene KI-Umgebung im Haus, betreut zur monatlichen Rate.
Mehr erfahren →Lokal, Cloud oder hybrid, passend zu Ihren Daten.
Mehr erfahren →Datenbasis, Microsoft Fabric und Power BI.
Mehr erfahren →Power Platform, Copilot und Verbindungen zwischen Systemen.
Mehr erfahren →Eine Arbeitsumgebung, Schnittstellen und eigene Anwendungen.
Mehr erfahren →Maschinen- und Sensordaten mit KI auswerten.
Mehr erfahren →Showrooms, Schulung und Präsentation, die man erlebt.
Mehr erfahren →KI-Register, Schulung, Richtlinien, Art. 50.
Mehr erfahren →Datenzugriff, Portabilität und Cloud-Wechsel.
Mehr erfahren →Sagen Sie uns, welche Werkzeuge im Einsatz sind und wer sie nutzt. Wir schlagen das passende Format vor.